AGB

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes der Firma Sonnensegel123 GmbH, im folgenden Sonnensegel123 genannt – und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages. Der Kaufvertrag erlangt für Sonnensegel123 erst dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung (Auftrag) schriftlich bestätigt. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Sonnensegel123.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, welche mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind unwirksam.
Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Massbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich.

2. Preis und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen Nettopreise (exkl. Umsatzsteuer) ab Lieferwerk, ohne Verpackung und ohne Nachlass. Sie sind ferner nur Richtpreise und gelten vorbehaltlich Preiserhöhung durch das Lieferwerk, der Erhöhung von Lohnund Materialkosten, Zöllen oder sonstiger Einfuhrspesen und Steuern. Die Preise sind daher auf Grund der zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbildenden Faktoren kalkuliert. Bei einem Absinken offizieller Wechselkurse ist Sonnensegel123 berechtigt, die Faktura zu dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetztem Preis auszustellen. Zuzüglich zum Nettopreis ist die Umsatzsteuer im jeweils geltenden gesetzlichen Ausmass zu leisten.
Eine Erhöhung der Umsatzsteuer bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder Auslieferung bedingt auch eine Änderung der Preise, auch wenn eine solche Erhöhung schon innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages eintreten sollte.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen bar, spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs Statt angenommen. Einziehungsund Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers (Auftraggebers). Sonnensegel123 kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an Sonnensegel123 haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschliesslich auf eines der umstehend angeführten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen.
Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Berichtigung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles, bei Abnahmeverzug und bei Terminsverlust ist Sonnensegel123 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen.
Im Falle der Säumnis ist der Käufer (Auftraggeber) verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Interventionskosten zu vergüten.
Vom Käufer (Auftraggeber) geltend gemachte Garantieansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

3. Terminverlust

Dieser tritt ein, wenn der Käufer (Auftraggeber) mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung durch mehr als zwei Wochen in Verzug gerät und kann sodann Sonnensegel123 den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig stellen. Terminverlust tritt ein, wenn der Käufer mit der Herausgabe von vereinbarten Wechseln oder mit der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als acht Tage in Verzug ist. Weiters wird die gesamte Restforderung von Sonnensegel123 sofort zur Zahlung fällig, wenn in das Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, das Insolvenzverfahren droht oder eingeleitet wird, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird oder wenn sich sonst irgendwie die Kreditwürdigkeit verringert.
Terminverlust berechtigt Sonnensegel123, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk, standardverpackt als gewöhnliches Postoder Frachtgut, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sofern die Lieferung in Leihbehältern bzw. auf Leihpaletten erfolgt, so sind diese spätestens nach dreissig Tagen entleert und frachtfrei zurückzusenden. Der Käufer (Auftraggeber) haftet für von ihm zu vertretende Schäden an den überlassenen Gegenständen. Bei frachtfreier Rücksendung von Originalkisten – sofern es sich nicht um Einwegsverpackungen handelt – in wiederverwendungsfähigem Zustand binnen zwei Monaten ab Lieferdatum, wird dem Käufer (Auftraggeber) ein Drittel des in der Rechnung angegebenen Verpackungskostenanteiles gutgeschrieben. Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein fixer Termin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder Übergabe der vereinbarten Zahlungsmittel.
Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist Sonnensegel123 berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerung haftet Sonnensegel123 nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Käufer (Auftraggeber) auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung etwaiger laufender Akzepte und etwaiger bis dahin entstandener Rechungsbeträge für Ergänzungslieferungen zu dem betreffenden Kaufgegenstand Eigentum von Sonnensegel123.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung von Sonnensegel123 unzulässig. Der Käufer (Auftraggeber) erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und dann auf den Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verrechnet werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den vollen Wert gegen alle Risken, einschliesslich Feuer zu versichern und die Versicherungspolizze zu Gunsten von Sonnensegel123 zu vinkulieren.
Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemässem Zustand zu halten. Die Firma Sonnensegel123 ist berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers in einer ihr geeignet erscheinenden Weise, für jedermann leicht ersichtlich, als ihr Eigentum kenntlich zu machen, und nimmt der Käufer (Auftraggeber) zur Kenntnis, dass die eigenmächtige Entfernung der Kenntlichmachung vor Übergang des Eigentums an dem Kaufgegenstand an ihn sofort Fälligkeit des Kaufpreises nach sich zieht. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag.
Der Käufer (Auftraggeber) hat Sonnensegel123 sofort schriftlich zu informieren, wenn gegen unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufgegenstände exekutive Schritte gesetzt werden. Der Käufer (Auftraggeber) hat dem Vollstreckungsorgan und der betreibenden Partei unverzüglich mitzueilen, dass die Ware noch im Eigentum von Plaspack steht.

7. Gewährleistung / Schadensersatz

Die gelieferte Ware ist vom Käufer sofort bei Übernahme mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie Sonnensegel123 innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich detailliert mitgeteilt werden. Vorbehalte hinsichtlich Güte und Menge auf Liefer/Gegenschein oder sonstigen Urkunden sind wirkungslos und gelten als nicht beigesetzt.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unrichtige Behandlung, Überbeanspruchung, chemische oder physikalische Einflüsse, Witterungsund Natureinflüsse zurückzuführen sind. Ferner ist die Gewährleistung von fabrikationsbedingten Massabweichungen ausgeschlossen. Für Mängelfolgeschäden oder Verdienstentgang wegen eines Mangels wird, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, nicht gehaftet. Durch einen Gewährleistungsfall wird die Fälligkeit der entstandenen Forderung nicht aufgeschoben, ebenso ist eine Kompensation unzulässig.
Sonnensegel123 ist berechtigt, jegliche berechtigt bemängelte Ware gegen mangelfreie Ware auszutauschen, sodass diesbezüglich die Gewährleistungsfolgen, soweit es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von Sonnensegel123 handelt, ausgeschlossen werden.
Jeder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern er nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen ist. Unter grobem Verschulden ist bewusstes Ausserachtlassen der Sorgfaltspflicht zu verstehen.

8. Stornierung

Wird der Auftrag vom Käufer (Auftraggeber) widerrufen oder tritt er aus einem Grund, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die Firma Sonnensegel123 – unbenommen ihres Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen – berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangene Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen.
Ein diesbezügliches Wahlrecht steht dem Käufer nicht zu.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist Zug.
Zur Entscheidung über sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird von den Parteien das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz der Lieferfirma vereinbart. Es wird ausnahmslos Schweizerischers Recht angewendet.

10. Salvatorische

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalten herbeigeführt wird.